Verdi-Gutachten: Landestariftreuegesetz erfasst alle neuen und wiedererteilten Liniengenehmigungen in NRW

Neue oder wiedererteilte Liniengenehmigungen gewähren ausschließliche Rechte für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen. Deswegen liegt immer ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) vor und das Landestariftreuegesetz (TVgG NRW) greift – auch für die Subunternehmer der Genehmigungsinhaber. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) am Mittwoch vorgestellt hat.

Die Arbeitnehmerorganisation hat es gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung des DGB bei dem Verwaltungs- und Europarechtler Christofer Lenz von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer bestellt. Das Gutachten hat laut Verdi Bedeutung für alle Bundesländer mit Tariftreuegesetzen, die allesamt auf öffentliche Dienstleistungsaufträge abstellten.
„Hintergrund des Gutachtens ist der Versuch von Verbänden und Verkehrsunternehmen, sich aus dem Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes NRW zu stehlen“, erklärte die Gewerkschaft. „
Vor allem das private Omnibusgewerbe“, also der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer (NWO), habe in den vergangenen Jahren mit der christlichen Gewerkschaft GÖD „Dumpingtarifverträge“ abgeschlossen, betonte Christine Behle, Verdi-Bundesvorstand Verkehr.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 29/13.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben