TVgG NRW: Auch AGVDE vor Gericht

Dass NRW bei Vergaben im ÖPNV nur den kommunalen TV-N anerkennt, stößt nicht nur beim Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer (NWO) auf entschiedenen Widerstand (zuletzt ÖPNV aktuell 14/15), sondern auch beim Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen.

 

Der AGVDE hat darum ebenfalls Klage eingereicht. Darin tritt er der Vermutung entgegen, als verlängerter Arm der kommunalen Daseinsvorsorge sei er gar nicht grundrechtsfähig.
Aus Nordrhein-Westfalen sind 17 AGVDE-Mitglieder im ÖPNV aktiv und somit davon betroffen, dass ihre Tarifverträge durch die RepTVVO – so die Abkürzung der „Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW)“ – bislang nicht anerkannt werden (s. Kasten).
Größtenteils fallen diese AGVDE-Mitglieder unter verbandsbezogene Haustarifverträge, in zwei Fällen greift aber auch der bundesweite ETV.

 

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