OLG Karlsruhe verwirft VRN-Direktvergabe in Lampertheim
Nach Obergerichten in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat nun auch ein Oberlandesgericht (OLG) in Baden-Württemberg eine Direktvergabe nach EU-Verordnung 1370/07 für unwirksam erklärt. Das OLG Karlsruhe hat der Beschwerde des Reisecenters Beth gegen die Direktvergabe des Stadtverkehrs Lampertheim an das Busunternehmen Müller aus Biblis stattgegeben.
Angaben des Beth-Anwalts Sebastian Roling zufolge hielt der Vergabesenat den zu Grunde liegenden „Konzessionsvertrag“ in Wahrheit für einen „Dienstleistungsauftrag deutlichster Art“. Denn beim „Konzessionsnehmer“ sei gar kein Risiko erkennbar. Deswegen könne von einer Dienstleistungskonzession keine Rede sein. Damit aber wurde der hier gewählten Direktvergabegestaltung die juristische Basis entzogen.
Dass der Aufgabenträger – hier der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) in Vertretung des Landkreises Bergstraße – das eigene Risiko abgab, war dabei unerheblich. Maßgeblich war allein, ob das Verkehrsunternehmen das überwiegende Risiko übernimmt. Das war hier nicht der Fall, weil Fahrgelderlöse von vornherein feststanden und sich die kommunale Verkehr & Tourismus Lampertheim (VTL) zu einer Verlustübernahme verpflichtete.
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