OLG bestätigt kommunale Direktvergabe, Genehmigungsbehörde wählt Privaten

Das OLG Rostock hat eine Vergabeklage der privaten BBW abgewiesen und damit die Direktvergabe von drei Buslinien an den Regiebetrieb Stadtverkehr Wismar bestätigt. Die PBefG-Genehmigungen wurden hingegen dem Altbetreiber BBW zugesprochen. Diese Entscheidung wird vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Für Inhouseaufträge definierte das OLG nur geringere Transparenzanforderungen.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg (Grevesmühlen) darf die drei Buslinien 233, 244 und 251, die teilweise über das Gebiet der kreisangehörigen Stadt Wismar führen, seinem Eigenbetrieb Stadtverkehr Wismar direkt vergeben. Das hat der Vergabesenat am Oberlandesgericht (OLG) Rostock bestätigt. Die „sofortige Beschwerde“ der Busbetriebe Wismar Regio/Stadt (BBW) wurde abgewiesen.
Damit ist die Entscheidung der Vergabekammer (VK) Mecklenburg-Vorpommern im Ergebnis bestätigt worden. Allerdings wurde die Vorinstanz teilweise auch korrigiert: BBW habe Interesse an dem Auftrag deutlich gemacht und sei daher sehr wohl antragsberechtigt. Das ergibt sich aus dem OLG-Beschluss, welcher der Redaktion vorliegt.
Der Landkreis hatte für die drei Linien zunächst eine Direktvergabe nach EU-Verordnung 1370/07 Art. 5 (4) angekündigt. Diese Absicht wurde aber kurzfristig abgeändert. Nach EU-Verordnung 1370/07 Art. 5 (2) sollte nun ein neuer, nicht rechtsfähige Eigenbetrieb in den Genuss der Direktvergabe kommen (ÖPNV aktuell 97/11).

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