Klagen gegen Trassenpreise gestoppt – EuGH soll entscheiden, ob zivilrechtlich Entgelte geprüft werden dürfen.

Das Landgericht Berlin hat ein Entgeltrückforderungsverfahren zu Trassenpreisen ausgesetzt (Az.: 20 O 203/14) und dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt,

ob eine zivilrechtliche Entgeltprüfung mit den Vorgaben der Richtlinie 2001/14/EG vereinbar ist.

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin besteht die Problematik, dass mit der Anwendung von § 315 BGB faktisch eine Regulierungsfunktion entfaltet wird, die weder mit der Zuweisung an nur eine Regulierungsbehörde (Art. 30 Abs. 1 Satz 1) vereinbar ist, noch die Entgeltbemessungsgrundsätze der Richtlinie 2001/14/EG hinreichend berücksichtigt. Dabei arbeitet das Landgericht Berlin eine Reihe von formellen und materiellen Erwägungen heraus, die gegen eine Anwendbarkeit sprechen. Soweit der EuGH diese Auffassung bestätigt, wären Klagen nach § 315 BGB ausgeschlossen. Im Entwurf des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes sieht die Bundesregierung vor, dass von der Regulierungsbehörde genehmigte Trassenpreise nicht mehr zivilrechtlich überprüft werden können.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben