Italienischer Verfassungsgerichtshof stärkt Direktvergabe
Der Corte Costituzionale in Rom hat Artikel 4 des Dekrets 138/11 für verfassungswidrig erklärt. Darin hatte die (inzwischen abgelöste) Regierung von Silvio Berlusconi grundsätzlich Wettbewerb in der Daseinsvorsorge vorgegeben, unter anderem im SPNV und Regionalbusverkehr, Inhousevergaben erschwert und eine schrittweise Öffnung der Kommunalwirtschaft für privates Kapital vorgegeben.
Zuvor hatten sich die Italiener per Volksabstimmung jedoch eindeutig für eine Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgesprochen und die im Dekret 112/08 vorgesehene Liberalisierung abgelehnt. Berlusconi hatte daraufhin Regierung und Parlament aufgerufen, „in vollem Umfang auf die … Referenden zu antworten“ (ÖPNV aktuell 49,43/11).
Tatsächlich aber hatte seine Regierung in puncto Daseinsvorsorge etliche Regelungen aus dem Dekret 112/08 in ihr Dekret 138/11 übernommen. Damit wurde der Wille des Souveräns missachtet, wie der Verfassungsgerichtshof jetzt feststellte.
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