EXTRABLATT: Grünes Licht für Ausgleich an deutsche Verkehrsunternehmen

Nach siebenjährigem Vorlauf kann Rheinland-Pfalz den 45a-Ausgleich „verländern“. Im Unterschied zu NRW oder Brandenburg bleiben die Verkehrsunternehmen jedoch anspruchsberechtigt. Die EU-Kommission hat dagegen keine Einwände.

Denn letzten Endes würden die Zuschüsse den Bürgern zugutekommen. Allerdings hat Brüssel eine strenge Überkompensationskontrolle durchgesetzt. Die Entscheidung hat Signalwirkung für weitere geplante Landesregelungen zum Schülertarif sowie die Diskussion um Allgemeine Vorschriften, etwa zu Sozial- oder Verbundtarifen.

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