BMDV: Leitfaden für urbane Seilbahnen
Laut Bundesverkehrsminister Volker Wissing können Seilbahnen Lücken im ÖPNV-Netz schließen, Linien verlängern und neue Wohn- oder Gewerbegebiete anbinden. Der Leitfaden gibt unter anderem Hinweise für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, um die Akzeptanz zu fördern.
Das BMDV hat zudem weitere Voraussetzungen für die Seilbahnen geschaffen: Sie sind bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten mit Bundesmitteln förderfähig – durch Aufnahme in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die Wirtschaftlichkeit könne nun einfacher berechnet werden. Grundlage ist die überarbeitete „Standardisierte Bewertung“ von Verkehrswegeinvestitionen im ÖPNV. (mab)