VRR beschließt Förderkatalog 2025

71 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 60 Mio Euro wurden vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig im Jahr 2025 erachtet.

Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner jüngsten Sitzung den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Wesentlicher Fokus der Maßnahmen des Förderkatalogs sind erneut Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Die Kommunen und Verkehrsunternehmen sind nun aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine „zügige bauliche Umsetzung“ der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen.

Von den 71 angemeldeten Vorhaben seien die SPNV-Stationsmaßnahmen Rheydt-Odenkirchen und Haan-Gruiten hervorzuheben, die im Zuge der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) umgesetzt werden. Im Zuge dieses Programms werden die Stationen modernisiert und barrierefrei ausgebaut. VRR und DB InfraGO beteiligen sich zu jeweils 50 Prozent an den Kosten. Die Station Rheydt-Odenkirchen steht mit einem Fördervolumen von 2,7 Mio Euro im Förderkatalog 2025 und Haan-Gruiten mit einem von 5,9 Mio Euro. (mab)

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