VG Gießen kassiert VGO-Widerspruchsgebühr – Keine Einmischung in Busverkehr

Abermals hat der Streit um die Schülerfreifahrten in den Landkreisen Gießen, Wetterau (Friedberg) und Vogelsberg (Lauterbach) das Gießener Verwaltungsgericht (VG) beschäftigt.

In den ursprünglich mehr als 90 Streitfällen zur Neuberechnung der Schulweglänge hatte die
Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) die Bürger nicht nur durch die Streichung der Freifahrt
verärgert, sondern auch durch 150 EUR Widerspruchsgebühr.
In einem Fall aus dem Wetteraukreis hat das VG dem Kommunalunternehmen nun bescheinigt,
es sei „in keinem einzigen der vielen bei Gericht anhängigen Verfahren … im Vorverfahren auf
Widerspruchsargumente der Klägerseite individuell eingegangen“, wie der „Gießener Anzeiger“
meldet. Also kein Grund für die hohe Gebühr.
Auch stufte das Gericht den Schulweg zwischen Melbach und Wölfersheim anders als die VGO
als besonders gefährlichen ein, was die Pflicht zur Übernahme der Fahrtkosten begründen würde.
Aber das Gericht, so meldet die Zeitung weiter, ließ der VGO ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen
könne selbst entscheiden, ob die Buslinie überhaupt als notwendig erachtet werde.
Denn das VG könne sich nicht darin einmischen könne, welche Linie als wirtschaftlich oder nicht
zu erachten sei.
Zuvor war die von der VGO erhobene Widerspruchsgebühr bereits im Kreis Gießen kassiert worden
(ÖPNV aktuell 20/15).

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben