Vergabekammer verbietet Zuschlag der S-Bahn-Nürnberg an National Express Rail – BEG und NX Rail legen Beschwerde beim Oberlandesgericht München ein

Am Montag entschied die Vergabekammer Südbayern im Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe der S-Bahn Nürnberg

durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) an National Express Rail (NX Rail). Jetzt kündigen BEG und NX Rail an, in die nächste Instanz zu gehen und Beschwerde beim Oberlandesgericht

München einzulegen.

„Auch unter eingehender Würdigung der Begründung der Vergabekammer
Südbayern halten wir deren Rechtsposition für nicht zutreffend. Nicht zuletzt um die im Beschluss enthaltenen rechtlichen Grundsatzfragen für künftige Wettbewerbsverfahren zu klären, gehen wir daher in die zweite Instanz“, so Johann Niggl, Geschäftsführer der BEG. Niggl meinte, zu den von der DB Regio im Nachprüfungsverfahren aufgegriffenen zentralen inhaltlichen
Punkten, wie die Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises, die Qualität des Angebots von National Express sowie die Auswahl von National Express als wirtschaftlichsten Anbieter, habe die
Vergabekammer Südbayern in ihrem Beschluss nichts zu beanstanden.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Vergabekammer seien weder Preis noch Qualität des Angebots von National Express Rail gewesen. Die Vergabekammer Südbayern bezweifele auch nicht, dass das Unternehmen National Express grundsätzlich für die Übernahme der Verkehrsleistungen
auf der S-Bahn Nürnberg ausreichend finanziell leistungsfähig sei. Den Beschluss der Vergabekammer interpretiert Niggl so, dass National Express
ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach Auffassung der Vergabekammer
Südbayern nur nicht im erforderlichen Maße in Bezug auf die
formal vorzulegenden Erklärungen nachgewiesen habe. „Diese Lesart ist
aus unserer Sicht rechtlich unzutreffend und hat uns daher überrascht“,
so Niggl abschließend. Auch Tobias Richter, Geschäftsführer von NX Rail, kündigte an, Beschwerde einzulegen. Es sei nicht gegen das Angebot an sich entschieden worden, sondern wegen einer kleinen Formalie.

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