Eigenwirtschaftlicher Antrag erschwert

Hildesheim fordert mehr Kilometer – Daher neue Frist bis 24. März – Dank Rückkehr zur Busförderung steigt Zuschussbedarf nicht.

Wie aus Branchenkreisen zu hören ist, sind DB Regio Bus, aber auch mindestens ein weiteres Unternehmen weiterhin dabei zu prüfen, die Hildesheimer Direktvergabe mit einem eigenwirtschaftlichen Gegenantrag zu Fall zu bringen – trotz der zwischenzeitlich höher gelegten Hürde.

Endete die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge ursprünglich am 14. Februar, so gilt nun der 24. März als Schlusstermin für Anträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) Niedersachsen. Grund dafür ist eine korrigierte Vorabbekanntmachung. „Anstatt: … Ca. 2,4 Mio. Fahrplan-Km im Jahr … muss es heißen: … Ca. 2,5 Mio. Fahrplan-Km im Jahr“, machte die Stadtverwaltung darin europaweit bekannt.

Diese Angebotsausweitung hat der Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung ohne Gegenstimme beschlossen. Um beim Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) eine neue Taktfamilie (10/20 Minuten) einzuführen, zwei hochfrequentierte Linien zu entlasten und eine sechste Hauptlinie (Arbeitstitel „Uni-Linie“ einzuführen, muss das Leistungsvolumen um etwa 180.000 Nkm auf dann 2,49 Mio. Nkm steigen.

„Sollte sich nach Inkrafttreten des neuen Konzepts, das selbstverständlich bis ins Detail evaluiert wird, entsprechender Bedarf ergeben, kann nachjustiert werden“, bekräftigt die städtische Pressestelle und ergänzt. „Eine tatsächliche Umsetzung der Neukonzeption seitens des Stadtverkehrs wird frühestens Mitte 2017 erfolgen.“

Die Direktvergabe an den SVHI soll der Vorabbekanntmachung zufolge allerdings bereits zum 1. Januar 2017 greifen. Sollte sie tatsächlich eigenwirtschaftlich unterlaufen werden, würde damit für den SVHI nach eigener Darstellung die Geschäftsgrundlage entfallen.

Ungeachtet der angekündigten Leistungsausweitung bleibt der Zuschuss zuschuss auf 3 Mio. EUR jährlich gedeckelt. „Diese für die Stadt Hildesheim wichtige Leistungsausweitung ist nun wirtschaftlich darstellbar“, hat die Verwaltung in ihrer Vorlage ausgeführt. „Möglich wird dies durch die seitens des Landes Niedersachsen kürzlich eingeführte Fahrzeugförderung.“

Sie ist der Hauptgrund, warum die SVHI-Mittelfristplanung nun für 2020 nur noch von 2,45 Mio. EUR Fehlbetrag ausgeht. Dieses Niveau soll bis zum Auslaufen der Direktvergabe Ende 2026 „in etwa“ konstant bleiben. Zusätzlich könnten schon erkannte Kostensenkungspotenziale umgesetzt und dank des neuen Linienkonzepts wohl auch Einnahmesteigerungen realisiert werden. Das Benchmarkgutachten, das dem SVHI Kostensenkungspotenziale bescheinigte, hat dem Unternehmen allerdings auch eine „überdurchschnittliche Erlöskraft“ attestiert. Genau diese Kombination hat wohl das Interesse an einer eigenwirtschaftlichen Verkehrserbringung befeuert. (msa)

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