Busunternehmer werden um Hilfe beim Flüchtlingstransport gebeten

BDO klärt rechtliche Fragen zu Ruhe- und Lenkzeiten

Die Koordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung des Bundes hat den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) um Hilfe bei der Beförderung von Flüchtlingen angefragt. Konkret ging es bei der Anfrage um Transporte im Raum Passau zu Beginn der vorigen Woche. Dabei tauchte das Problem auf, dass es beim Fahren im Polizeikonvoi zu Verstößen gegen die Lenkzeiten kommen kann, da während einer solchen Fahrt teilweise nicht angehalten werden kann. Der BDO hat in dieser Frage deshalb Kontakt zum Verkehrsministerium, dem Kanzleramt und dem Innenministerium aufgenommen, um Erleichterungen bei den EU-Sozialvorschriften zu erreichen. Dadurch solle die Beförderung von Flüchtlingen reibungsloser ablaufen und die Busfahrer und Busunternehmer gleichzeitig bei den Lenk- und Ruhezeiten „auf der sicheren Seite“ stehen.
In ihrem Schreiben hat die Koordinierungsstelle darauf hingewiesen, dass auch der Einsatz mehrerer
Fahrer möglich sei. Die Fahrer würden zu marktüblichen Preisen bezahlt. Der BDO schreibt jedoch,
dass es in der Praxis nicht einfach sei, ausreichend Kapazitäten zu stellen.

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