VKU erhält Wettbewerbsverbot

Im Zusammenhang mit der inzwischen beschlossen Direktvergabe an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) (ÖPNV aktuell 101+102/10) haben die kommunalen Eigentümer jetzt den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Das Unternehmen müsse seine Linienverkehre als interner Betreiber für den Kreis Unna „nach der EU-Verordnung 1370/07“ erbringen, heißt es nun.

Dies soll „nach anerkannten Maßstäben überwiegend selbst" geschehen, wobei die Leistungen von Subunternehmern, die „in einem vergaberechtsfreien Inhouseverhältnis zum Auftraggeber stehen", der Selbsterbringungsquote zugerechnet werden. Weiter wird der VKU „eine Teilnahme an wettbewerblichen Vergabeverfahren für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste außerhalb des Kreises Unna … untersagt".

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