VDV-Vize Berends fordert: „Bahnflächen nicht zur Plünderung freigeben“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wendet sich mit deutlichen Worten gegen einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur erleichterten Entwidmung von Bahnflächen.

Der Unions-Entwurf sieht vor, dass die zuständigen Behörden auf Antrag Bahnflächen entwidmen müssen, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung zu Bahnzwecken nicht mehr zu erwarten ist. Hiermit werde dem „Ausverkauf von Bahnflächen Tür und Tor geöffnet“, warnt VDV-Vizepräsident Joachim Berends. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Prüfung verhindere dies nicht, da unklar sei, wie bestimmt werde, dass kein Verkehrsbedürfnis mehr bestehe und auch langfristig eine Nutzung der Infrastruktur nicht mehr zu erwarten sei.

Es sei zudem nicht absehbar, wie sich der Flächenbedarf entwickelt. Der Bedarf an Schienenverkehr nehme zu, der Bahnverkehr solle mehr denn je leisten. „In einer Phase wie jetzt, in der unser Verkehrssystem vor einem umfassenden Umbau steht“, sei ein Moratorium für Entwidmungen sinnvoll, da nicht vollständig absehbar sei, welche Flächen noch gebraucht würden. „Zumindest muss sichergestellt werden, dass im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Abwägung unter Einbeziehung aller potenziellen Interessenten erfolge“, fordert Berends. Im Zweifel müsse die Nutzung für Eisenbahnzwecke Vorrang haben und die Beweislast beim Antragsteller liegen.

Anlass der Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist eine erst kürzlich geänderte Regelung im Allgemeinen Eisenbahngesetz, nach der die Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. In diesem Zusammenhang kamen Zweifel auf, ob beispielsweise die Entwidmung der Fläche des Stuttgarter Kopfbahnhofs für städtebauliche Zwecke nach Eröffnung des Tiefbahnhofs („Stuttgart 21“) rechtlich noch möglich sei. (lk)

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