Trotz Erfolg in Leipzig: Oberhessische Busunternehmer ohne Genehmigungen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Busunternehmen Becker und Erletz/Schwalb in einem Musterprozess bescheinigt, dass ihre eigenwirtschaftlichen An­träge Vorrang vor den Ausschreibungen des Aufgabenträgers haben. Die Geneh­migungsbehörde musste die beiden Fälle daher neu aufrollen – und hat sich jetzt gegen die Mittel­ständ­ler entschieden. Rechtssicherheit im Nah­ver­kehr bleibt weiterhin unerreicht.

 

Das Regierungspräsidium Gießen hat auf Rückfrage bestätigt, dass die Genehmigungsverfahren um die Linienbündel Biebertal/Heuchelheim und Grünberg/Fernwald neu entschieden sind. Nähere Auskünfte seien nicht möglich, denn das noch nicht abgeschlossene Verfahren sei nicht öffentlich. Der zuständige Dezernatsleiter Verkehr und Gewerbe, Dirk Becker, wies gegenüber „ÖPNV aktuell" jedoch allgemein darauf hin, dass alle Genehmigungsbehörden im Land seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Nahverkehrsverordnung 1370/07 den „Leitfaden für die Erteilung von Liniengenehmigungen in Hessen nach dem 3. Dezember 2009" berücksichtigen müssen.

Die vollständige Nachricht finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 63/10.

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