Straßenbahn Bremen–Weyhe: Einigung über Aufteilung der Betriebskosten erzielt
Demnach übernimmt das Land Bremen die Betriebskosten für den Abschnitt bis zur niedersächsischen Landesgrenze. Ab der Landesgrenze trägt das Land Niedersachsen die Hälfte der verbleibenden Betriebskostenzuschüsse. Die andere Hälfte übernehmen der Landkreis Diepholz, der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen sowie die Gemeinden Stuhr und Weyhe zu unterschiedlichen Teilen. (jb)