SPNV soll weder Melkkuh noch Notnagel von DB Netz sein
Auf ihrer Herbsttagung haben die Länderverkehrsminister eine schärfere Bahnregulierung gefordert. DB Netz soll sich nicht im SPNV holen dürfen, was der Bereich im Fern- oder Güterverkehr nicht durchsetzen kann. Offen ist dagegen die Position zur Nutzerfinanzierung der Infrastruktur und zu Finanzierungskreisläufen geblieben. Mit dem Bundesfinanzministerium gibt es Streit über die dort vorgeschlagene Abschmelzung der Entflechtungsmittel.
Die Bundesländer üben deutliche Kritik am Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG-E). Wie aus einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 4./5. Oktober in Cottbus hervorgeht, befürchten sie vor allem, dass Trassenpreiserhöhungen, die im Güter- und Personenfernverkehr nicht durchsetzbar sind, auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) überwälzt werden.
Daher sollten der Begriff der „Markttragfähigkeit“ im Gesetz näher definiert werden. Die Länder wollen außerdem bei der Festlegung der zulässigen Rendite und der Beurteilung der Nutzungsentgelte für den SPNV beteiligt werden.
Darüber hinaus fordern die Länder, die Abführung von Gewinnen aus Trassen- und Stationsengelten zu verbieten und Vorgaben für angemessene konzerninterne Verrechnungspreise zu machen, um verdeckte Gewinnabführungen zu verhindern.
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