Saarland: Tariftreue auch für Nachunternehmer – Aber nur im Bereich der 1370/07

Das Saarland hat sein Tariftreuegesetz amtlich verkündet, damit ist es am 5. November 2010 in Kraft getreten. § 1 schreibt Tariftreue im ÖPNV auf Straße und Schiene vor, wenn öffentliche Dienstleistungsaufträge, auch in Form von Dienstleistungskonzessionen, vergeben werden sollen, außerdem für Linienverkehrsgenehmigungen, „soweit diese nach Maßgabe der Definition“ in der EU-Verordnung 1370/07 oder den EU-Richtlinien 2004/17 und 2004/18 „vergeben oder erteilt werden“, insbesondere bei Direktvergaben.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 92/10.

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