Saarland rückt von der Genehmigungs­praxis kommerzieller Verkehre ab

Die große Koalition in Saarbrücken nimmt Reformen am Tariftreuegesetz (STTG) in Angriff. Im Personenverkehr werden zwar schärfere Regelungen erlassen, aber weiterhin kein repräsentativer Tarifvertrag benannt. Offensichtlich hofft das Landesverkehrsministerium auf Urteile, die deutsche PBefG-Genehmigungen als exklusive Rechte einstufen.

Im Saarland haben die Regierungsfraktionen von CDU und SPD am Donnerstag, 23. August, eine Novelle zum Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) in den Landtag eingebracht (Drs. 15/96). Darin wird nicht nur ein Mindestlohn von 8,50 EUR brutto bei öffentlichen Aufträgen vorgeschrieben, sondern der Geltungsbereich im ÖPNV und SPNV deutlich ausgeweitet.
Offensichtlich bereitet sich das SPD-geführte Landesverkehrsministerium in diesem Zusammenhang auch auf eine neue Genehmigungspraxis bei kommerziellen Verkehren vor. Zwar gelten die Leitlinien zu PBefG-Genehmigungen und EU-Verordnung 1370/07 weiterhin, welche die allein von der CDU gestellte Vor-Vorgänger-Regierung am 15. September 2009 erlassen hat.
Aber die offizielle Gesetzesbegründung zum STTG-Entwurf streicht mehrfach heraus, der Begriff der kommerzielle Verkehre könne „nicht gleichgesetzt werden … mit dem bis zum 3. Dezember 2009 wirksamen Begriff der eigenwirtschaftlichen Verkehre im Sinne des PBefG“.
Mit ihrem Gesetzesentwurf antwortet die große Koalition an der Saar nach eigenen Angaben auf „die weiterhin zunehmenden Liberalisierungstendenzen auf europäischer Ebene“. CDU und SPD wollen die „Qualität der Dienstleistungen“ ebenso sichern wie die „Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“ und die Wettbewerbsposition tarifgebundener Unternehmen.

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