Rückenwind für DB-Holdingmodell

Der EuGH-Generalanwalt empfiehlt, die Kommissionsklage gegen das deutsche Modell eines integrierten Bahnkonzerns abzuweisen. Je nach Standpunkt fallen die Reaktionen unterschiedlich aus. Auch die Klage gegen das ÖBB-Holdingmodell soll laut Plädoyer abgewiesen werden, im Unterschied zu den Kagen gegen Spanien, Portugal und Ungarn.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Niilo Jääskinen hat am Donnerstag, 5. September, empfohlen, die Klage der EU-Kommission gegen das Holdingmodell der Deutschen Bahn (DB) (Az. C-556/10) zurückzuweisen. Damit ist noch keine Entscheidung gefallen – sie wird zu Beginn des nächsten Jahres erwartet. Aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle folgen die Richter dem Plädoyer, das sie allenfalls in Nuancen verändern.
Die Kommission hatte den Standpunkt vertreten, dass die Rechtslage es nur dann erlaubt, den Infrastrukturbetreiber in eine Bahn-Holding zu integrieren, wenn dessen Geschäftsführung unabhängig sei von den Verkehrsunternehmen. Weil die Bundesrepublik entsprechende Vorkehrungen nicht getroffen habe, zog die Brüsseler Behörde vor den EuGH.
Der finnische Generalanwalt schreibt ihr nun ins Stammbuch, dass der Wortlaut der Richtlinie 91/440 eine strikte institutionelle Abgrenzung nicht vorgibt.
Auch die Zusatzbedingungen, unter denen die Kommission einen integrierten Konzern allenfalls akzeptieren wollte, finde sich nicht im Wortlaut der Richtlinie wieder. Deshalb könne man von der Bundesregierung solche Vorkehrungen auch nicht verlangen.

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