Region Stuttgart: Allgemeine Vorschrift mit Tücken

Die von der Region Stuttgart geplante Allgemeine Vorschrift schreckt die Regionalbusbetreiber im Verkehrsverbund Stuttgart auf – weil sie ausdrücklich dafür gedacht ist, neue Marktteilnehmer anzulocken, und weil Beiträge aus anderen Quellen entfallen könnten. Deswegen bietet die Region an, die Grundversorgung mitzufinanzieren. Allerdings fehlt dafür noch eine gesetzliche Grundlage.

Die Region Stuttgart will eine klare Aufgabenverteilung zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern und dem Finanzierungsträger im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) erreichen. Dieses Ziel hat der für Verkehr zuständige Regionaldirektor Jürgen Wurmthaler jetzt gegenüber „ÖPNV aktuell“ bekräftigt.
Die augenblickliche Vermischung zwischen den vier „Verbundlandkreisen“ und der Region soll daher durch eine Allgemeine Vorschrift beendet werden.
Allerdings hält Wurmthaler es für gut, wenn die Region über den geplanten neuen Finanzierungsmechanismus hinaus ein „gewisses Grundangebot“ mitfinanzieren könnte.
Nach der Gesetzeslage ist dies heute jedoch nicht möglich. Deshalb will die Region den Gesetzgeber um eine entsprechende Ermächtigung und Gesetzesänderung angehen – allerdings nicht mehr in diesem Jahr, wie Wurmthaler deutlich machte.
Zunächst steht an, die Allgemeine Vorschrift umzusetzen, auf die sich der Verkehrsausschuss der Region im März grundsätzlich geeinigt hat (ÖPNV aktuell 16/13). Für den Herbst ist die erforderliche Satzungsänderung geplant, die die Busfinanzierung auf neue Grundlagen stellt und neue Zuständigkeiten für die Finanzierung festlegt. Damit beschränkt sie die Region – vorerst – auf ihre gesetzliche Pflichtaufgabe als Finanzierungsträger für die Anwendung des VVS-Tarifs.
Der Haken dabei: Derzeit finanziert die Region weitaus mehr als diese „Verbundstufe II“. Zu den von Landkreisen und Gemeinden im Laufe der Zeit beauftragten Angebotsverbesserungen steuert sie nämlich 14,5 % der Bruttokosten bei.
Diese sprudelnde Quelle würde bei Erlass einer Allgemeinen Vorschrift schlagartig trockengelegt.
Da sich im Gegenzug aber auch die Verkehrsumlage der „Verbundlandkreise“ verringert, würden die Kreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr (Waiblingen) aber gleichzeitig in die Lage versetzt, die Finanzierung der Zusatzleistungen eigenständig zu übernehmen, argumentiert die Region.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 28/13.

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