PZB-Pflicht wird ausgeweitet – Bei Personenverkehr schon ab 50 km/h

Künftig sollen alle Hauptstrecken sowie diejenigen Nebenstrecken, auf denen die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt, mit Zugbeeinflussung auf dem Niveau von PZB 90 ausgerüstet werden.

Das sieht ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO?) vor, dem der Bundesrat am 06.07.2012 mit einigen Änderungen zugestimmt hat.
Nebenstrecken, auf denen Personenverkehr stattfindet und mehrere Züge gleichzeitig fahren oder die Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, sind ebenfalls so aus­zurüsten, dass ein Zug selbstständig zum Halten gebracht werden kann.

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