PBefG-Novelle im Bundesrat – EU-Kommission mit Leitlinien zur 1370/07

Im Bundesrat wird heute über die PBefG-Novelle abgestimmt. Doch selbst bei Zustimmung ist die Diskussion um den Rechtsrahmen damit nicht zu Ende.

Auf der heutigen Bundesratssitzung soll als 5. Tagesordnungspunkt über die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgestimmt werden. Die Zustimmung gilt als sicher, nachdem CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne einen Kompromiss erarbeitet haben, in dessen Ausarbeitung auch die Landesverkehrsministerien intensiv eingebunden waren (ÖPNV aktuell 74/12).
Mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 wird allgemein gerechnet, viele Branchenverbände zeigen sich in Erklärungen, Rundschreiben und Pressemitteilungen erleichtert über die endlich gefundene Lösung, wenn auch verständlicherweise nicht mit jedem Detail glücklich.
Die Diskussion über den Rechtsrahmen kommt mit der Novelle gleichwohl nicht zu Ende. Bestehende Spielräume bei Anwendung und Auslegung dürften Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen weiterhin unterschiedlich bewerten.
Das den Aufgabenträgern nahestehende Beratungsunternehmen KCW will sehr rasch nach der PBefG-Verabschiedung eine Synopse samt Gesetzesbegründung und Kommentar veröffentlichen.
KCW-Geschäftsführer Jan Werner hat gegenüber „ÖPNV aktuell“ ankündigt, dieses Dokument im Bereich Aktuelles auf der KCW-Homepage zum Abruf bereitzustellen. Werner wird zudem auf dem Workshop von ZVBN und BBG & Partner am 22. November in Bremen referieren.
Wie der Rechtsrahmen im ÖPNV auszulegen ist, damit beschäftigt sich auch die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hat jetzt ihren Entwurf für „Leitlinien“ zur EU-Verordnung 1370/07 zur Verbändeanhörung freigegeben.
Ziel ist mehr Rechtssicherheit in der Auslegung und einer stärker einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Gewerkschaften und Unternehmensverbände sehen Chancen und Risiken (ÖPNV aktuell 64/12).

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 88/12.

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