PBefG – BDO hält Novellenvorschlag des Bund-Länder-Arbeitskreises für „völlig unakzeptabel“

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) sieht im künfti-gen ÖPNV-Ordnungsrahmen seine fundamentale Positionen gefährdet. Hintergrund ist das Arbeitspapier für eine PBefG-Novelle, auf das sich der zuständige Bund-Länder-Arbeitskreis am 17. September verständigt hat. Der dort vorgeschlagene § 8 Abs. 4 formuliere zwar eindeutig einen Vorrang für eigen-wirtschaftliche Verkehre, aber „durch die Formulierung des § 13 Abs. 2 Nr. 3 b wird dieser Vorrang jedoch ausgehöhlt bzw. stark gefährdet“.

 

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