OLG Schleswig Holstein – Pauschales E-Scooter-Verbot im Bus ist rechtswidrig

Eine denkbare Gefährdung müsse konkret begründet werden.

Unter den 400 E-Scooter-Modellen gebe es auch sicher zu befördernde, wie das jüngste STUVA-Gutachten (Ausg. 45/15) festgestellt habe. § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbiete die Benachteiligung von „Behinderten“. Zu ihnen zählten neben Behinderten mit Ausweis auch eingeschränkt Gehfähige. Der Kläger Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) erwartet, dass die KVG Kiel E-Scooter bald wieder mitnimmt. Zudem erkennt BSK „eine Signalwirkung auch für die anderen Verkehrsbetriebe“. Fundstelle: OLG Kiel, Beschluss v. 11. Dezember 2015 im Eilverfahren, Az: 1 U 64/15)

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben