Öffentliche PBefG-Anhörung geplant

Wie viel „Staat“ und wie viel „Markt“ im öffentlichen Personenverkehr künftig herrschen soll, hat Öffentlichkeit und Publikumsmedien bislang wenig interessiert – abgesehen vom Fernbus-Rummel. Nachdem das Kabinett dem Bundestag den Spielball zugeworfen hat, bereitet der Verkehrsausschuss nun eine öffentliche Anhörung vor. Eine Annäherung der widerstreitenden Interessen ist noch nicht in Sicht. Das kommunale Lager ist zerstritten.

Für den 29. Februar bereitet der Verkehrsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die EU-Verordnung 1370/07 und die geplante Fernbusliberalisierung vor. Das hat das Ausschussbüro auf Anfrage von „ÖPNV aktuell“ bestätigt. 
Nachdem die Bundesregierung ihren Novellenentwurf am 20. Dezember weitgehend unverändert beschlossen hat – ungeachtet der weit reichenden Änderungswünsche des Bundesrates (ÖPNV aktuell 101+102/11), ist im neuen Jahr der formale Gesetzgebungsprozess in Gang gekommen. „Endlich“, heißt es in der Branche – mehrfach wurde der Termin für das Inkrafttreten nach hinten verschoben. 
Auf dem Tisch liegen nun ein Vorschlag, der die deutlich unternehmerfreundliche Handschrift der CDU/CSU-FDP-Koalition trägt ( Drucksache 17/8233), ein gemeinsamer Gegenentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen (Drucksache 17/7046) mit starker Ausrichtung auf die Aufgabenträger sowie drittens die von der Bundesregierung weitgehend ignorierten Änderungsanträge des Bundesrates. Diese liegen zwischen den beiden Entwürfen. 
Die Linke als dritte Oppositionsfraktion ist weitgehend außen vor, wie ein „Hintergrundpapier“ zum PBefG vermuten lässt: Zwar sei der Gegenentwurf auch von Bundesländern mit Linken-Regierungsbeteiligung erarbeitet worden, heißt es darin. Aber SPD und Grünen hätten diese Positionen dann als ihren eigenen Entwurf in den Bundestag eingebracht – „ohne uns zu fragen“, wie der Verkehrsreferent der Linken-Bundestagsfraktion, Gerrit Schrammen, festhielt. 
Allerdings hat die Linke auch schon klargestellt, dass für sie die EU-Verordnung 1370/07 unmittelbar gilt, eine PBefG-Änderung daher nicht erfolgen müsse. Um Rechtsunsicherheiten auszubügeln, sei die Novelle gleichwohl sinnvoll. Vor diesem Hintergrund will die Fraktion im Bundestag zunächst nur einen Antrag zum Fernbusverkehr ergänzen. Angedacht ist außerdem ein Entschließungsantrag zur 3. Lesung.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 3/12.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben