NRW-Landesregierung begrüßt Absicht der CDU-Fraktion für rechtssichere Direktvergaben
NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) begrüßt die „inhaltliche Ausrichtung“ des Gesetzentwurfs der CDU (ÖPNV aktuell 31+32), äußert aber „rechtssystematische“ Bedenken.
Wenn nur ein einziger Punkt im Landes-ÖPNV-Gesetz ergänzt werde, bestehe weiter Gefahr: „Andere landesrechtliche Normen könnten weiterhin von Vergabekammern und Gerichten als Einschränkungen von Direktvergaben angesehen werden", hat der Minister dem Verkehrsausschuss geschrieben.
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