NBE-Anwalt beklagt Merkwürdigkeiten bei Vergabekammer-Entscheidung

NBE Rail hat die Absicht bekräftigt, die für den DB Regio-Wettbewerber negative Entscheidung der Vergabekammer (VK) Halle zum Elektronetz Sachsen-Anhalt vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg überprüfen zu lassen. Dabei geht es zentral um formale Fragen. Unter anderem war die NBE-Beschwerde wegen Fristversäumnis abgewiesen worden hatte (ÖPNV aktuell 40/12).

Aus Sicht von NBE-Anwalt Clemens Antweiler ist die VK Halle für die von ihr kritisierten Verzögerungen und damit für die angeblichen Fristversäumnisse selbst verantwortlich. Darüber hinaus habe die Kammer ihre Kompetenzen deutlich überschritten. Es genüge nämlich nicht, eine „kammerseitige Überzeugung“ anzuführen. Vielmehr seien Verweise auf Gesetze oder Entscheidungen von Obergerichten erforderlich. Aufgabe der Rechtsprechung sei die Auslegung von Gesetzen, nicht die eigene Rechtsetzung.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 45/12.

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