Kommunalaufsicht für Landkreis Anhalt-Bitterfeld wegen ÖPNV

Der Landesrechnungshof (LRH) Sachsen-Anhalt hat das Landesverwaltungsamt gebeten, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld unter Kommunalaufsicht zu stellen. Anlass ist der ÖPNV.

Unter anderem wirft der Rechnungshof dem Landkreis vor, für den Landkreis zu ungünstige Verträge mit dem Betreiber des ÖPNV, dem Unternehmen Vetter, abgeschlossen zu haben.
Der Prüfbericht des LRH zur Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Verwendung der ausgereichten Zuweisungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt schon seit Oktober 2010 vor. Danach hatte der Landkreis Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der Landesrechnungshof hat die Stellungnahme jetzt allerdings als „unzureichend“ zurückgewiesen und den Landkreis um eine Vertiefung gebeten, sagte LRH-Präsident Ralf Seibicke gegenüber „ÖPNV aktuell“. Gleichzeitig hat der LRH sich an das Landesverwaltungsamt gewandt mit der Bitte, den Landkreis unter Kommunalaufsicht zu stellen. Der LRH prüft in unregelmäßigen Abständen auch den ÖPNV. „Wir sollen deutlich machen, dass jeder, der öffentliche Gelder verwendet, damit rechnen muss, dass der Landesrechnungshof kommt und prüft“, so Seibicke. Der Landkreis hat einige Monate Zeit für seine vertiefte Stellungnahme.

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