Keine Direktvergabe an RVM ohne vorheriges transparentes Verfahren

Das OLG Düsseldorf hat der Mittelstandskooperation Veelker im Vergabestreit um die konkurrenzlose Beauftragung des kommunalen RVM in wesentlichen Punkten Recht gegeben. In dem soeben verkündeten Beschluss wird eine Vorankündigung nach der EU-Verordnung 1370/07 sowie ein offenes, transparentes Vergabeverfahren verlangt.

Der für Vergabesachen zuständige VII. Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf hält in seinem heute früh verkündeten Beschluss fest, dass der beabsichtigte Vertrag zwischen den vier Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und ihrem Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland (RVM) gegen vergaberechtliche Vorschriften verstößt und die Veelker GmbH & Co. KG in ihren Rechten verletzt.

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