Hohe Geld- und Freiheitsstrafen für notorische Schwarzfahrer
Die Zahl der zur Anklage gebrachten Schwarzfahrten (§ 265a StGB) ist weiter sehr hoch. Die Gerichte versuchen, durch entsprechende Urteile eine abschreckende Wirkung zu erzeugen. So hat das Amtsgericht (AG) Halle am Montag einen tags zuvor erwischten 28-Jährigen, der bereits mehrfach ohne Fahrschein unterwegs war, eine dreimonatige Freiheitsstrafe auferlegt, berichtet „DPA“.
Bereits Anfang Februar hatte das Gericht schnell gehandelt und einem Schwarzfahrer schon wenige Stunden nach seinem Vergehen zu 1.050 EUR Geldstrafe verurteilt. Das AG Heidelberg hat kürzlich einen 22-jährigen, einschlägig vorbestraften Mann für 25 Beförderungserschleichungen zu 24 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, teilte die Bundespolizeidirektion Stuttgart am 23. Februar mit. Nach dem Bruch mehrfacher Bewährungsstrafen schickte das AG Meißen einen Delinquenten trotz eines Gesamtschadens von nur 15 EUR für 11,5 Monate ins Gefängnis
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