Gemeinwohlorientierung der Bahninfrastruktur angemahnt

Ohne Denkverbote wollen die Länderverkehrsminister an die künftige Infrastrukturfinanzierung herangehen. Das schließt eine kritische Haltung zu den Vorschlägen ihres Bundeskollegen Peter Ramsauer (CSU) zur künftigen Schienenregulierung ein. Konferenzkreise warnen vor überzogenen Erwartungen an den Deutschlandtakt.

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder übt in entscheidenden Bereichen vernichtende Kritik am Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG). Sollten die Bundesnetzagentur (BNetzA) Investitions- und Instandhaltungskosten und Kosten zur Erhöhung der Sicherheit nicht prüfen dürfen, wären rund zwei Drittel der Infrastrukturkosten der Regulierung entzogen. 
„Dies käme sogar einer Schwächung der Bundesnetzagentur gleich“, heißt es in dem am Donnerstag nach Ende der Kasseler Tagung veröffentlichten Beschluss. Es reiche nicht aus, wenn die Effizienz des Mitteleinsatzes auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geprüft werde. Vielmehr müssten alle Kosten der Leistungserbringung reguliert werden. 
Ferner solle nicht eine kapitalmarktübliche, sondern eine an den Gemeinwohlzielen der Infrastruktur orientierte Verzinsung angestrebt werden.
Offenbar mit Blick auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre fordern die Länderverkehrsminister, dass mögliche Mindereinnahmen der Deutschen Bahn (DB) aus abgesenkten Trassenentgelten für Güter- und Personenfernverkehr nicht durch höhere SPNV-Trassenpreise kompensiert werden. Derartige Effekte müssten gegebenenfalls auch bei der Revision der Regionalisierungsmittel berücksichtigt werden. 
Ferner fordern die Länder, die Gestaltung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems nicht allein dem Infrastrukturbetreiber zu überlassen, sondern sie gesetzlich oder per Verordnung zu regeln.

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