GDL-Streik bei der City-Bahn Chemnitz: Streiks im Schülerverkehr nur nach Vorankündigung möglich
Das Landesarbeitsgericht verschafft diesem damit mehr Vorlaufzeit zum Organisieren von Schienenersatzverkehr. Im Ergebnis der Abwägung wird damit das Grundrecht auf Streik - von kleinen Einschränkungen abgesehen - höher als das Grundrecht der Schüler auf Bildung und sicheren Schulweg eingeordnet. (jb)