GDL-Streik bei der City-Bahn Chemnitz: Streiks im Schülerverkehr nur nach Vorankündigung möglich

Auch das Landesarbeitsgericht hat Streiks der Gewerkschaft GDL bei der City-Bahn Chemnitz während der Schülerverkehrszeiten untersagt, sofern die Streiks nicht mindestens vier Tage vorher angekündigt werden, teilt das Verkehrsunternehmen mit.

Das Landesarbeitsgericht verschafft diesem damit mehr Vorlaufzeit zum Organisieren von Schienenersatzverkehr. Im Ergebnis der Abwägung wird damit das Grundrecht auf Streik - von kleinen Einschränkungen abgesehen - höher als das Grundrecht der Schüler auf Bildung und sicheren Schulweg eingeordnet. (jb)

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