Europäischer Gerichtshof muss EU-Verordnung 1191/69 auslegen
Die Compagnia Trasporti Pubblici (CTP) Neapel fordert den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Lasten. Die Provinz Neapel und der Region Kampanien argumentieren, CTP habe versäumt, einen Entbindungsantrag zu stellen, die Lasten also freiwillig übernommen.
Das höchste Verwaltungsgericht Consiglio di Stato will nun geklärt wissen, ob unwirtschaftliche Aktivitäten an sich einen Anspruch begründen (EugH, Az. C-516/12, C-517/12 und C-518/12 CTP).