EuGH zum Thema Unabhängigkeit im DB-Vertragsverletzungsverfahren

Im Vertragsver­letzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die Holdingstruktur der Deutschen Bahn (DB) sind Vertreter von EU-Kommission und Bundesregierung am Mittwoch in Luxemburg zum ersten und einzigen direkten Schlagabtausch aufeinander getroffen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob für die DB-Infrastrukturgesellschaften eine „rechtliche Unabhängigkeit“ genügt, oder auch eine „wirtschaftliche Unabhängigkeit“ gegeben sein muss.

In ihrem Plädoyer ging die deutsche Seite kaum ins Detail. Sie arbeitete – wie in parallelen Verfahren die Vertreter Spaniens und Österreichs – heraus, dass „wirtschaftliche Unabhängigkeit“ im ersten Eisenbahnpaket nicht festgeschrieben ist. Die Kommission versuche durch Interpretation und Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen, was ihr im Gesetzgebungsverfahren nicht gelang.

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