EuGH gibt DB und ÖBB recht

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 28.02.2013 seine Grundsatzentscheidung im Streit zwischen EU-Kommission und verschiedenen Mitgliedsländern im Vertragsverletzungsverfahren zu Fragen des Eisenbahnorganisationsmodells verkündet.

Dabei bestätigt der Gerichtshof der Deutschen Bahn (DB) wie den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), dass die jeweiligen Holding-Modelle die Vorgaben des Ersten Eisenbahnpaketes korrekt umsetzten. Das Gericht weist darauf hin, dass ÖBB-Infrastruktur und Deutsche Bahn Netz, um die Entgelt- und Zuweisungsfunktionen wahrnehmen zu können, von der Holding rechtlich, organisatorisch und in ihren Entscheidungen unabhängig sein müssen. Tatsächlich verfügten diese beiden Gesellschaften über eine gesonderte Rechtspersönlichkeit sowie über eigene Organe und Mittel, die sich von denjenigen ihrer jeweiligen Holding unterscheiden.

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