EuGH-Generalanwalt kritisiert Marktordnung in Frankreich
Nur zwei der von der EU-Kommission vorgebrachten angeblichen Verstöße gegen das 1. Eisenbahnpaket hält der Topjurist für stichhaltig.
Die SNCF sei als Verkehrsunternehmen „an der Ausübung wesentlicher Funktionen beteiligt“, die von einem (dritten oder integrierten, aber rechtlich selbstständigen) Infrastrukturbetreiber erledigt werden müssten. Zweitens fehle in Frankreich eine leistungsabhängige Entgeltregelung (Fundstelle: Schlussantrag vom 13. Dezember 2012, Rechtssache C-625/10).