EU-Verordnung 1370/07 und PBefG-Novelle entfalten Wirkung
Um die Jahreswende hat eine Vielzahl von Aufgabenträgern Direktvergaben oder aber Wettbewerb im Nahverkehr angekündigt. Dabei wird vielfach auf die neue Rechtslage Bezug genommen. Einige Aufgabenträgern nutzen dabei Übergangsfristen voll aus. Unterdessen hat die EU-Kommission bestätigt, am 23. Januar ihren Entwurf für ein 4. Eisenbahnpaket vorzulegen – und damit die Marktöffnung weiter voranzutreiben.
Im europäischen Ausschreibungsdienst „TED“ sind seit dem Jahreswechsel 2012/13 und davor eine Vielzahl von Verfahren für Personenverkehrsdienste veröffentlich worden.
Zum Teil betreffen sie Wettbewerbe unterschiedlichen Zuschnitts – von der Preisanfrage ausschließlich bei Mittelständlern bis hin zu offenen Verfahren, zu denen ausdrücklich internationale Konzernunternehmen eingeladen werden.
Zum erheblichen Teil wurden aber auch Direktvergabeankündigungen bekanntgemacht. Dabei wird nicht nur auf das Wahlrecht der Aufgabenträgergemäß EU-Verordnung 1370/07 verwiesen, sondern regelmäßig auch auf die PBefG-Novelle.
Diese ist inzwischen im „Bundesgesetzblatt“ verkündet (siehe ÖPNV aktuell 103+104/12) und damit planmäßig zum 1. Januar in Kraft getreten.
Unterdessen hat die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD Move) der EU-Kommission bestätigt, dass sie am 23. Januar ihren Entwurf für das 4. Eisenbahnpaket präsentieren will.
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