EU bereitet klare Regeln für Trassenpreisfestsetzung vor

Mit dem Recast des Ersten Eisenbahnpakets will die EU-Kommission unter anderem klare Regeln für die Festsetzung von Infrastruktur- benutzungsentgelten und den Zugang zu Service-Einrichtungen schaffen.

 

Grundlage der Trassenpreisberechnung soll geltendes Recht sein, sagte Frank Jost, Leitender Verwaltungsrat in der Generaldirektion Mobilität der EU-Kommission, bei einem Symposium, das der Verband der Bahnindus­trie in Deutschland (VDB) auf der Messe „transport logistic“ organisiert hatte. Nach geltendem Recht ist die Anlastung der direkten Kosten zulässig. Für bestimmte Marktsegmente will die Kommission Zuschläge zu den direkten Kosten erlauben. Ein wichtiger Punkt sei die Definition der Marktsegmente, für die solche Zuschläge gestattet sein sollen. „Unser Vorschlag bietet zum ersten Mal ein leicht anwendbares und damit auch für die Regulierungsbehörden und Infrastrukturbetreiber praktikables Modell“, unterstrich Jost.

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