Etwas Aufatmen bei Städten und Querverbünden

Kabinett beschließt EnWGNovelle – Bei Netzkonzessionen greifen künftig auch kommunale Belange.

Die Bundesregierung hat vergangenen Mittwoch einer Novelle des § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zugestimmt. Ziel ist es, die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und einfacher zu regeln.

Dieser Gesetzentwurf sei ein wichtiger, wenngleich nicht ausreichender Schritt, den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen, finden Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund und Kommunalversorger (VKU).

In der Novelle will der Bund erstmalig den Umfang der notwendigen Informationen regeln, die der Alt- dem Neukonzessionär übermitteln muss. Für die Kommunen ist wichtig, dass bei einem Entscheid über die Konzessionsvergabe künftig auch kommunale Belange zulässig sind.

Der starke Wettbewerbs- und Regulierungsdruck, unter dem kommunale Versorgungsbetriebe leiden, ist bundesweit ein Problem für viele kommunale Verkehrsbetriebe, wie VDV-Präsident Jürgen Fenske kürzlich dargestellt hat (NaNa-Brief 5/16). msa

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