Erneute Verhandlung zum Tariftreuegesetz NRW

Vergabesenat Düsseldorf nun ohne dezidierte Meinung zum NWO-Tarif. Der Dauerstreit um das Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen und die Repräsentativität des privaten NWO-Tarifs steckt weiterhin fest, sowohl verwaltungsgerichtlich

als auch vergaberechtlich.

Am Dienstag, 19. Mai, hat das OLG Düsseldorf den Ausschluss des NWO-Mitglieds Go-on aus einem Wettbewerbsverfahren des Nahverkehrsverbunds Paderborn-Höxter (NPH) abermals mündlich verhandelt. Der erste Erörterungstermin liegt bereits über 16 Monate zurück.

Ermahnte der Richter Anfang 2014 die Vergabestelle noch, sich mutig über offensichtlich rechtswidrige Vorgaben der Landesverwaltung hinwegzusetzen (ÖPNV aktuell 3/14), war diesmal nicht einmal mehr eine Tendenz erkennbar, wie NWO-Geschäftsführer Johannes Krems mit großem Bedauern feststellte: „Die Kammer erklärte sogar, sie habe sich noch keine juristische Meinung zu dem Fall gemacht.“ Für den NWO entwickelt sich die Rechtsunsicherheit angesichts einer wachsenden Zahl von Wettbewerbsverfahren zunehmend zu einer Hängepartie. „Unsere Mitglieder brauchen dringend ein juristisches Ergebnis“, sagte Krems.

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