DB verliert Marke „S-Bahn“

In letzter Instanz hat der BGH die Löschung der Wortmarke S-Bahn für rechtens befunden. Damit setzen sich die SPNV-Besteller in kommunaler und Landesträgerschaft durch. Den Streit hat der ZVNL Leipzig 2008 durch einen Antrag an das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Gang gesetzt.

Bereits am 14. März 2012 hat das Bundespatentgericht (BPatG) der Deutschen Bahn (DB) die Wortmarke S-Bahn für die meisten Warenklassen entzogen, insbesondere für Verkehrsdienstleistungen. Denn mit „S-Bahn“ verbinde die Allgemeinheit nicht die DB als Absender, sondern verstehe darunter einen Gattungsbegriff, hieß es damals. Die DB aber wollte ihre alten Markenrechte nach eigenem Bekunden „bis zum bitteren Ende durchklagen“. Ohne einen starken Markeninhaber drohe der wertvollen Nahverkehrsmarke Vandalismus,
erläuterte der damaligen DB-Regio-Chef Frank Sennhenn (ÖPNV aktuell 22, 34/14). Weil das BPatG keine Beschwerde gegen den für die DB nachteiligen Spruch zuließ, zog der Konzern vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dort rügte sie, ihr werde der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf das „rechtliche Gehör“ verweigert. Mit demselben Argument forderte die DB außerdem die Vorlage des Streitfalls beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Beides hat der BGH jedoch jetzt als unbegründet verworfen. Das BPatG habe die Nichtzulassung einer Beschwerde im Einklang mit seinen Grundsätzen ausgesprochen. Der BGH-Beschlusstext, der der Redaktion vorliegt, trägt einen Eingangsstempel von dieser Woche. Inhaltlich hat der BGH die BPatG-Entscheidung nur am Rande bewertet. Das BPatG habe die Argumente der DB wohl gehört, sei aber eben zu einem anderen Ergebnis gelangt, heißt es dort. Ab 2008 hatte der ZVNL Leipzig die Ausschreibung der „Mitteldeutschen S-Bahn“ (MDSB) geplant. Bei der Nutzung dieses Begriffs wollte der Aufgabenträger nicht vom Wohlwollen des Altbetreibers und Markeninhabers DB abhängen. Auch sollten teure Lizenzgebühren zulasten der öffentlichen Hand vermieden werden. Deswegen stellte der Kommunalverband beim DPMA einen Löschungsantrag. Im Zuge der Auseinandersetzung bot die DB den Bestellern zunächst an, auch Dritten die Nutzung der Marke „S-Bahn“ zu
gestatten – zunächst gegen Entgelt (0,4 Cent/Zkm), später gratis. ZVNL-Geschäftsführer Oliver Mietzsch wertete im Gespräch mit „ÖPNV aktuell“ den BGH-Beschluss als Beitrag zu mehr Fairness im SPNV-Wettbewerb. Es dürfe nicht sein, dass die DB Regio die Marke „S-Bahn“ gratis nutzen dürfe, während die Wettbewerber dafür bezahlen müssten. Für bedeutsam hält er das Urteil auch, weil der SPNV-Wettbewerb immer stärker in vor- und nachgelagerten Bereichen wie dem Vertrieb stattfinde. DB Regio hat „MDSB I“ gewonnen, Abellio „MDSB II“. Fundstelle: BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014, Az. I ZB 34.

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