Christliche Gewerkschaft GÖD Saar prüft Strafanzeigen gegen Mittelständler
Vielfach würden Leistungen aus dem Tarifvertrag (TV LVS) vorenthalten, etwa beim Urlaubsgeld, den Betriebszugehörigkeiten oder vermögenswirksamen Leistungen, heißt es in einer Mitteilung.
Auch kämen Ruhezeitverstöße als Teil der Dienstplangestaltung vor. „Wir prüfen rechtliche Schritte bis hin zur Strafanzeige gegen private Omnibusunternehmen, um diese Form der Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der Beschäftigten zu unterbinden“, erklärte GÖD-Regionalgeschäftsführer Nico Caló. Denn bei Ausschreibungen greife auch das Saarländische Tariftreuegesetz (STTG). Zuletzt hatten Mittelständler dem Altbetreiber Saar-Pfalz-Mobil (SPM) erhebliche Marktanteile abgenommen (ÖPNV aktuell 34/15). In mehreren Bundesländern hat die GÖD die Verdi als Tarifpartner des Mittelstands verdrängt; in NRW verhandelt der NWO über eine Rückkehr zu Verdi (ÖPNV aktuell 34, 35/15).