Busunternehmer unterliegt NVV vor OLG

Der Frankfurter Vergabesenat hat den Zuschlag im Teilnetz „Hersfeld-Ost“ an ÜWAG bestätigt. Ein Mittelständler, der den Auftrag mit seinen Werksverkehren kombinieren wollte, hatte sich gegen seinen Ausschluss gewehrt. Der NVV durfte seinen Antrag auf Vergabeprüfung ignorieren, weil noch kein Bescheid der Vergabekammer vorlag.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Vergabe des Linienbündels „Hersfeld-Ost“ durch den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) bestätigt. Ein mehr als 50 Jahre am Markt aktiver Mittelständler hatte erfolglos versucht, seinen Verfahrensausschluss rückgängig zu machen.
Sein Angebot war zwar mit Abstand das billigste – aber es wurde als unauskömmlich eingestuft. „Allein die Unterdeckung der zu gering kalkulierten Leerkilometer übersteigt den kalkulierten Gewinn“, stellte die Vergabestelle fest. Zum Bestbieter wurde anschließend der Zweitplatzierten ÜWAG Regio.
Der Zuschlag erfolgte am 8. Mai um 7.09 Uhr, nachdem die Einspruchsfrist tags zuvor um 24.00 Uhr abgelaufen war. Am 7. Mai hatte der Busunternehmer sich noch um 17.38 Uhr an die Vergabekammer (VK) Hessen gewandt. Darüber informierte er umgehend den NVV bzw. dessen Dienstleister IGDB.
Gleichzeitig verlangte er, dass der geplante Zuschlag an ÜWAG unterbleibt. Der amtliche Bescheid der Vergabekammer über die Eröffnung des Prüfverfahrens traf bei der Vergabestelle aber erst am 8. Mai um 12.00 Uhr ein, und damit fast fünf Stunden nach dem Zuschlag.
Das Vorgehen der Vergabestelle ist nicht zu beanstanden, urteilte das OLG. „Erteilt die Vergabestelle … den Zuschlag, bevor ihr der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer zugestellt worden ist, ist der Zuschlag wirksam“, heißt es wörtlich im Beschluss des Gerichts. Will ein Beschwerdeführer auf Nummer sicher gehen, müsse er seine Vergabeprüfung entsprechend früh beantragen. Seine formlose Information der Vergabestelle genügt jedenfalls nicht.

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