Bundesarbeitsgericht: Keine DB-Betriebsrente für ehemalige Reichsbahner

Ehemalige Reichsbahner haben keinen Anspruch auf Betriebsrenten der Deutschen Bahn (DB).

Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Rentners entschieden, der ab 1961 bei der Deutschen Reichsbahn (DR) und nach Wiedervereinigung und Bahnreform bis 31. Dezember 2006 bei der S-Bahn Berlin beschäftigt war.

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