BSN: Hintertür in Finanzierungszusage

Im derzeitigen Entwurfstext zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist eine Hintertür eingebaut, die die Übernahme der vollständig zugesagten Mittel durch den Bund in Gefahr bringt. Diese Feststellung trifft der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN).

So heiße es im derzeitigen Gesetzentwurf, dass zur „Steuerung des Ausgleichsbedarfs bei der Finanzierung des Deutschlandtickets“ für das Jahr 2025 ein Teilbetrag der Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Mio Euro einbehalten und frühestens in 2026 ausgezahlt wird. „Übersetzt bedeutet das: Die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen müssen im Jahr 2025 für insgesamt 350 Mio Euro zunächst in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, ob sie das Geld dann später auch tatsächlich bekommen. Dieser Zustand ist untragbar“, kommentiert BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann. „Wie soll auf dieser Basis ein verlässliches und auskömmliches Fahrplanangebot realisiert werden, wenn eine vollständige Finanzierungszusage auf tönernen Füßen steht?“, lautet seine rhetorische Frage.

Der BSN fordert den Gesetzgeber dazu auf, den entsprechenden Passus in der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes umgehend zu streichen. Görnemann: „Alle Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen brauchen dringend Klarheit! Nicht nur für 2025, sondern auch für die folgenden Jahre. Andernfalls ist eine solide und effiziente Wirtschafts- und Angebotsplanung nicht möglich.“ Die Kosten, die daraus entstehen könnten, seien womöglich höher als eine sofortige Finanzierungszusage ohne die derzeit eingebaute Hintertür. (mab)

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