BSN fordert Branchenlösung
In dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln geht es um die künftige Höhe der Trassenpreise. Nach dem Gesetz darf die DB InfraGO AG nur Trassenentgelte für den SPNV verlangen, die in gleichem Maße steigen wie die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für die Finanzierung des SPNV zahlt („Trassenpreisbremse“). Diese Regionalisierungsmittel, die 2025 um drei Prozent steigen, bilden eine Säule der SPNV-Finanzierung.
Das VG Köln hält diese Bremse für den SPNV für unvereinbar mit Regelungen einer europäischen Richtlinie zum Eisenbahnmarkt und will deshalb die Frage, ob die deutschen Regelungen europarechtswidrig sind, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlegen. Sollte dieser entscheiden, dass die Vorschriften in Deutschland nicht mit den Regelungen in der europäischen Richtlinie vereinbar sind, werden die Trassenentgelte schon 2025 stärker steigen als drei Prozent, so der BSN. Die den Ländern zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel reichten bereits derzeit nicht aus, die Kostensteigerungen im SPNV aufzufangen, sodass einige Bundesländer schon Leistungen abbestellt haben oder Angebotseinschränkungen planen.
„Mit der Übertragung der Aufgabe des SPNV auf die Länder hat der Bund die Finanzierungsverantwortung übernommen und muss deshalb die Länder mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, um die Aufgabe des SPNV leisten zu können. Sofern die gesetzliche Deckelung der Trassenentgelte unwirksam ist, muss der Bund den Ländern kurzfristig den Mehraufwand durch die steigenden Trassenentgelte ausgleichen, um den SPNV vor dem Kollaps zu bewahren“, fordert Jan Görnemann, Sprecher der BSN-Geschäftsführung. Die Entscheidung des VG Köln biete Anlass, durch eine Neuregelung die Finanzierung der bundeseigenen Schienenwege auf eine stabile Basis zu stellen und damit allen Nutzern und dem Betreiber der Infrastruktur gerecht zu werden.
BSN-Präsident Thomas Prechtl skizziert einen Lösungsansatz: „Die Trassenpreise sollten nur noch nach den Grenzkosten, also den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, berechnet werden. Das entlastet alle Nutzer der Schienenwege gleichermaßen und erhöht deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Straße. Dieses Vorgehen ist auch mit europäischem Recht vereinbar. Fixkosten und Investitionen müssten dann in Zukunft anderweitig gedeckt werden.“ Wenn die Trassenpreise für alle Nutzer auf der Grundlage der Grenzkosten berechnet würden, würden diese sinken. Das gebe dem Bund den Spielraum für eine Senkung der Regionalisierungsmittel. Dieser hätte dann wieder mehr Geld für die Infrastruktur. Prechtl: „Dazu müsste aber die Infrastruktursparte zunächst aus dem Konzernverbund gelöst werden, um sie dann über einen Infrastrukturfonds mit den benötigten Mitteln für Investitionen auszustatten.“ (mab)