Berlin verabschiedet sich von Vorhaltepflicht für S-Bahn

Bisher war vorgesehen, dass nach einer Verkehrsvertragsphase von 15 Jahren die Fahrzeuge für den Betrieb der S-Bahn Berlin weitere 15 Jahre vorgehalten werden sollten. Diese Vorhaltepflicht wird nun entfallen, haben die Länder Berlin und Brandenburg in Reaktion auf die Empfehlung des Kammergerichts Berlin entschieden.

Dieses hatte nach der mündlichen Verhandlung über die Beschwerde der Deutschen Bahn dem Senat ans Herz gelegt, ein neues, weniger kompliziertes Verfahren für das Teilnetz „Ring“ zu starten, das „nicht die Grenzen des juristisch möglicherweise gerade noch Zulässigen“ ausreizt. Stattdessen werden die Fahrzeuge am Ende der Vertragslaufzeit an die Länder oder an einen Nachfolgebetreiber zu übergeben sein. Damit beträgt die künftige Vertragslaufzeit 15 Jahre. Ob und gegebenenfalls wie eine Vertragsdauer von 22,5 Jahren Gegenstand der Vergabe werden kann, ist noch nicht entschieden.

Das Kammergericht hatte auch angekündigt, einige Fragen an den Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung weiterzugeben. Ein EuGH-Verfahren kann mehrere Jahre dauern. Zwar seien die Länder weiterhin von der rechtlichen Zulässigkeit der ursprünglich gewählten Vergabekonzep­tion überzeugt, meinte die Senatsverwaltung. Mit der Prüfung durch den EuGH wäre aber eine unabsehbare Verfahrensdauer und damit einhergehend eine erhebliche Zeitverzögerung verbunden. Dies würde den rechtzeitigen Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der S-Bahnleistungen gefährden und damit die Beschaffung von Neufahrzeugen untragbar verzögern, begründet der Senat den Entfall der Vorhaltepflicht. 

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