BDO reagiert teils positiv, teils skeptisch auf Magdeburger Urteil
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) fühlt sich in seiner Rechtsauffassung zum Altunternehmerprivileg im PBefG durch das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Magdeburg zum „Wittenberger Modell“ (ÖPNV aktuell 63/12) bestätigt.
Daher hat die Mittelstandslobby den Gesetzgeber erneut aufgefordert, diese Regelung in der anstehenden Novelle zu festigen.
Im Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr sei dies noch vorgesehen gewesen, heißt es im Verbandsrundscheiben 2012-78. Nun aber würden die (CDU/FDP-)Bundesregierung ebenso wie die (SPD/Grünen/Linken-regierten) Länder eine neue Fristenregelung für den Genehmigungswettbewerb vorsehen und damit das bestehende Alteigentümerprivileg formell behindern.
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